Fragen und Antworten zu Verpackung und Kennzeichnung
Warum steht auf den Packungen "Ohne Zusatz von...", wenn doch Spuren enthalten sein können?
3 PAULY Spurenkennzeichnung
Seit 2005 ist die sogenannte „Allergenkennzeichnung“ im Lebensmittelrecht integriert. Diese regelt, dass alle 14 Hauptallergene (Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/ Sulfite, Lupine, glutenhaltiges Getreide, Weichtiere, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja) in der Zutatenliste erwähnt werden müssen, wenn diese in der Rezeptur des Produktes enthalten sind. Wenn also ein Lecithin eingesetzt wird, welches aus Soja stammt, muss dieses auch entsprechend deklariert werden (Deklaration: Sojalecithin statt Lecithin). Ein anderes Beispiel wäre die Deklaration von „Weizenstärke“ statt wie bisher nur „Stärke“.
Bei unseren Produkten, die laut Rezeptur z. B. keine Milch- oder Eibestandteile enthalten, wird dies auf der Verpackungsvorderseite ausgelobt mit „Ohne Zusatz von Milch und Ei“ (dargestellt im orangenen Balken). Das bedeutet, dass wir diese Zutaten bei der Herstellung nicht zufügen. Sie sind also laut Rezeptur nicht enthalten.
Aus produktionstechnischen Gründen kann jedoch keine Garantie für eine Allergenfreiheit gegeben werden, da es trotz umfangreicher Reinigungsmaßnahmen und Kontrolleinrichtungen zu einer Spurenkontamination kommen kann (im Betrieb oder beim Vorlieferanten). Aus diesem Grund weisen wir unsere Kunden mit dem Hinweis auf die verarbeiteten Allergene im Betrieb hin.
Selbstverständlich versuchen wir den Einfluss von Spuren so weit wie möglich zu eliminieren. Durch intensive Reinigungsarbeiten vor und nach den Produktionen, abgetrennte Produktionslinien, separate Lagerungen von Rohwaren, strenge Anforderungen an Rohwarenbeschaffenheiten und Vor-Lieferanten etc. können wir ein Höchstmaß an Sicherheit erreichen, jedoch können wir keine 100%-Freiheit z. B. von Nüssen garantieren. Um Kunden, die selbst auf diese kleinste Spuren reagieren, darauf hinzuweisen, bringen wir den Zusatz "im Betrieb werden auch ... verarbeitet" auf unseren Verpackungen auf. Für die meisten Allergiker sind diese möglichen Spuren nicht relevant, denn nur 1-2 % aller Allergiker reagieren auf Spuren.
Beispielsweise können bei der Herstellung von eifreien Speisen in einer privaten Küche, in der jedoch auch Ei verarbeitet wird, Spuren von Ei eingetragen werden. Das ist jedoch kein Muss, denn je besser die Küche zwischen beiden Verarbeitungen gereinigt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Spurenkontamination. Ebenso verhält es sich bei der industriellen Produktion. In einigen unserer Herstellungsbetriebe werden neben allergenfreien auch allergenhaltige Produkte hergestellt. Wir garantieren, dass durch geeignete Maßnahmen alles dafür getan wird, ein Höchstmaß an Allergenfreiheit zu erreichen. Eine 100% ige Allergenfreiheit können wir in solchen Fällen jedoch nicht garantieren.
Was bedeutet die Angabe BE im Balken und in der Nährwerttabelle auf der Verpackung?
BE steht für den Begriff „Broteinheit“. Eine Broteinheit (1 BE) bezeichnet eine Menge von 12 g an verwertbaren Kohlenhydraten. Diese Einheit dient als Berechnungshilfe für Diabetiker, damit der Kohlenhydratanteil eines Lebensmittels leicht geschätzt und mit anderen Lebensmitteln verglichen werden kann.
Auf allen vollwertigen Produkten des 3 PAULY Sortiments, befindet sich die BE-Angabe im Balken auf der Frontseite. Da auch viele Zöliakiebetroffene an Diabetes leiden, sind auch auf allen glutenfreien Produkten die Broteinheiten (BE) angegeben.
In der Schweiz wird eine Broteinheit mit 10 g an verwertbaren Kohlenhydraten bemessen.
Bitte beachten: Bei Diabetes ist die Beratung und die Erstellung eines individuellen Ernährungsplanes durch einen Arzt oder Ernährungsberater unerlässlich.
